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Immobilien kaufen in Thailand als Ausländer | auswanderung-thailand.com
🏠 Immobilienerwerb in Thailand

Immobilien kaufen in Thailand
als Ausländer

Rechtslage, Möglichkeiten und Fallstricke – verständlich erklärt mit offiziellen Quellen.

⚠ Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich zur ersten Orientierung. Vor jedem Immobilienkauf in Thailand ist die Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt unerlässlich. Die Haftung für die nachfolgenden Informationen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
⚖️ Rechtliche Grundlagen

Was dürfen Ausländer in Thailand kaufen?

Thailand hat ein klar strukturiertes, aber für Ausländer komplexes Immobilienrecht. Der Thai Land Code Act (B.E. 2497 / 1954) regelt, welche Eigentumsformen für Ausländer zugänglich sind. Grundsätzlich gilt: Ausländer dürfen in Thailand kein Land auf eigenen Namen erwerben – es gibt jedoch mehrere legale Wege.

🏢
49 %
Max. Ausländerquote im Condo-Gebäude
📅
30 Jahre
Max. eingetragene Pachtlaufzeit
💰
40 Mio. ฿
Min. Investition für Landkauf-Ausnahme
🏠
1 Rai
Max. Grundstück bei Investitions-Ausnahme
💡 Erste Empfehlung: Anwaltliche Beratung

Holen Sie sich vor jeder konkreten Kaufabsicht eine Rechtsberatung bei einem renommierten, deutschsprachigen Anwalt in Thailand. Viele bieten eine erste Orientierungsberatung an und können Ihre individuelle Situation – Visastatus, Herkunftsland, Kapitalherkunft – einschätzen.

🏢 Option 1

Eigentumswohnung (Condo) kaufen

Der Kauf einer Eigentumswohnung – in Thailand als „Condominium" oder kurz „Condo" bezeichnet – ist die einfachste und rechtlich sicherste Option für Ausländer. Grundlage ist der Condominium Act B.E. 2522 (1979).

Was ist erlaubt?

Ein Ausländer kann ein Condo auf eigenen Namen kaufen und als vollwertiges Eigentum besitzen – vorausgesetzt, die Ausländerquote (Foreign Ownership Quota) im Gebäude ist noch nicht ausgeschöpft: maximal 49 % der Gesamtwohnfläche.

🏦 Wichtige Voraussetzung: Auslandstransfer

Das Kaufgeld muss aus dem Ausland nach Thailand überwiesen werden. Die Bank stellt einen FET-Nachweis (Foreign Exchange Transaction) aus – zwingend erforderlich für die Eigentumsübertragung und einen späteren Rücktransfer des Erlöses.

Keine Spekulationsfrist

In Thailand gibt es beim privaten Kauf und Verkauf von Immobilien nach aktuellem Rechtsstand keine Spekulationsfrist.

✅ Vorteile

  • Vollständiges Eigentum auf eigenen Namen
  • Vererbbar und verkaufbar
  • Keine Spekulationsfrist
  • Oft professionelle Hausverwaltung
  • Gute Renditechancen

❌ Risiken

  • 49 %-Quote muss frei sein
  • FET-Nachweis zwingend
  • Kein Grundstückseigentum
  • Laufende Hausgeldkosten
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🏡 Option 2

Haus kaufen – was ist möglich?

ℹ️ Grundregel verstehen

Haus: Ausländer dürfen ein Haus auf eigenen Namen kaufen oder bauen und sind vollständige Eigentümer des Bauwerks.

Land: Das Grundstück darunter darf nicht auf den eigenen Namen eines Ausländers eingetragen werden – außer in einem eng definierten Ausnahmefall.

Die Ausnahme: Investitionskauf

Wer nachweislich mindestens 40 Millionen Baht über drei Jahre in Thailand investiert hat, kann beim Innenministerium einen Antrag auf Erwerb von bis zu 1 Rai Land (1.600 m²) stellen. Diese Ausnahme ist in der Praxis selten und an strenge Auflagen geknüpft.

Für die überwiegende Mehrheit der Ausländer gelten daher diese beiden Wege:


📄 Option 3

Landpacht (Leasehold)

Ein eingetragener Pachtvertrag (Registered Lease) beim Grundbuchamt ist die verbreitetste Lösung. Gesetzliche Grundlage: Civil and Commercial Code of Thailand, §§ 537–571.

Laufzeit und Erneuerung

Die maximal eingetragene Pachtlaufzeit beträgt 30 Jahre.

⚠️ Achtung: Verlängerungsklauseln

Garantierte Verlängerungsklauseln (z. B. „3 × 30 Jahre") wurden von thailändischen Gerichten wiederholt als nicht rechtlich durchsetzbar eingestuft und können zur Nichtigkeit des gesamten Pachtvertrags führen. Die Verlängerung darf nur als Option formuliert werden, nicht als Garantie. Jede neue 30-Jahres-Periode muss beim Land Department neu registriert werden.

Rechte des Pächters

Der eingetragene Pächter ist rechtmäßiger Nutzungsberechtigter. Zugang und Nutzung dürfen nicht verweigert werden. Der Pachtvertrag ist übertragbar und vererbbar – sofern vertraglich vereinbart.

✅ Vorteile

  • Legal und rechtssicher bei korrekter Formulierung
  • 30 Jahre gesetzlich garantiert
  • Vergleichsweise günstig
  • Übertragbar / vererbbar

❌ Risiken

  • Kein Eigentum am Grundstück
  • Verlängerung nicht garantierbar
  • Abhängigkeit vom Eigentümer
  • Vertragsqualität entscheidend

🏢 Option 4

Landkauf über Firmengründung

Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer Thai Limited Company (Thai Co., Ltd.), die das Grundstück erwirbt.

Struktur und Anforderungen

▸ Mindestens 3 Aktionäre erforderlich
▸ Ausländer max. 49 % der Anteile
▸ Mindestens 51 % auf Thai-Staatsbürger (mind. 2 Personen)
▸ Ausländer kann als Geschäftsführer agieren und Work Permit beantragen
▸ Laufende Pflichten: Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärung

⚠️ Rechtliches Risiko: Nominee-Aktionäre

Die Nutzung von Nominee-Aktionären – nominell beteiligte Thais ohne echtes wirtschaftliches Interesse – ist nach dem Foreign Business Act B.E. 2542 (1999) illegal und kann zur Auflösung der Gesellschaft und Strafverfolgung führen.

Behörden prüfen zunehmend, ob eine Gesellschaft tatsächlich Geschäfte betreibt oder nur zum Grundstückserwerb gegründet wurde.

✅ Mögliche Vorteile

  • Grundstückseigentum möglich
  • Steuerliche Gestaltung
  • Work Permit möglich

❌ Erhebliche Risiken

  • Nominee-Konstrukte illegal
  • Abhängigkeit von Thai-Aktionären
  • Laufende Bürokratie
  • Behördliche Überprüfung möglich

📜 Grundbuchtitel

Grundbuchtitel: Worauf Sie achten müssen

Der Grundbuchtitel (Title Deed) bestimmt, welche Rechte der Eigentümer hat. Beim Kauf oder der Pacht sollte ausschließlich nach folgenden Titeln gesucht werden:

TitelVermessungHandelbarkeitEmpfehlung
Chanote (Nor Sor 4 Jor)GPS-genau, vollständigVerkauf, Verpfändung, PachtIdeal
Nor Sor 3 GorRelativ genauVerkauf, Verpfändung; Chanote-Upgrade möglichAkzeptabel
Nor Sor 3Ungefähre GrenzenEingeschränktVorsicht
Sor Kor 1 u. a.Keine offizielle VermessungNicht handelbarNicht kaufen
🔑 Praxistipp: Grundbuchamtsprüfung

Lassen Sie den Grundbuchtitel stets direkt beim zuständigen Land Department (Grundbuchamt) überprüfen – nie nur anhand von Kopien des Verkäufers. Ihr Anwalt kann dabei auch offene Hypotheken, Belastungen oder Streitigkeiten erkennen.


📋 Kaufprozess

Typischer Ablauf eines Immobilienkaufs

1

Anwalt beauftragen & Due Diligence

Beauftragen Sie einen unabhängigen Rechtsanwalt (nicht den des Verkäufers). Er prüft den Grundbuchtitel, offene Schulden, Baugenehmigungen und Eigentumsverhältnisse. Bei Condos: Überprüfung der Ausländerquote beim Juristic Person Manager des Gebäudes.

2

Kaufvertrag (Sale & Purchase Agreement)

Der Anwalt entwirft oder prüft den Kaufvertrag: Übergabedatum, Zahlungsmodalitäten, Vertragsstrafe bei Rücktritt, Zustand der Immobilie, Mängelhaftung. Bei Off-Plan-Projekten besondere Sorgfalt beim Entwicklervertrag.

3

Auslandstransfer & FET-Nachweis

Überweisen Sie den Kaufpreis aus dem Ausland. Die Thai-Bank stellt den FET-Nachweis aus – unentbehrlich für die Eigentumsübertragung und einen späteren Rücktransfer des Erlöses. Gut aufbewahren!

4

Eigentumsübertragung beim Land Department

Käufer und Verkäufer (oder bevollmächtigte Anwälte) erscheinen beim Grundbuchamt. Steuern und Gebühren werden entrichtet, der Grundbuchtitel auf den Käufer umgeschrieben. Dauer: ca. ein halber Tag.


💰 Kosten & Steuern

Kosten und Steuern beim Immobilienkauf

Beim Kauf einer Immobilie fallen beim Land Department folgende Gebühren an. Die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer ist Verhandlungssache und sollte im Kaufvertrag festgelegt werden:

Gebühr / SteuerHöheHinweis
Transfer Fee2 % des SchätzwertsOft 50/50 geteilt
Stamp Duty0,5 % des KaufpreisesEntfällt bei Business Tax
Specific Business Tax3,3 % (inkl. lokale Steuer)Bei Besitz unter 5 Jahren
Withholding TaxProgressiv / 1 % (Unternehmen)Trägt i. d. R. der Verkäufer
AnwaltskostenCa. 1–2 % oder PauschaleDringend empfohlen
ℹ️ Keine Grunderwerbsteuer wie in Deutschland

Thailand kennt keine direkte Entsprechung zur deutschen Grunderwerbsteuer. Die Transfer Fee von 2 % ist vergleichsweise niedrig. Kalkulieren Sie jedoch die Anwalts- und Prüfungskosten für eine sorgfältige Due Diligence ein.


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